Erstgespräch
Im Erstgespräch geht es darum, dass wir uns kennenlernen. Für mich ist es wichtig, von Ihrer individuellen Situation und Ihrem Anliegen an die Beratung zu erfahren. Sie können mich und meine Arbeitsweise kennenlernen, und ich stelle Ihnen vor, was ich Ihnen anbieten kann. Sie entscheiden, ob dies für Sie hilfreich sein kann und ob Sie sich eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit mir vorstellen können.
Dauer der Beratung
Erfahrungswerte zeigen Beratungsumfänge bei der Einzelberatung zwischen 5 bis 15 Terminen, bei der Paarberatung zwischen 3 bis 10 Terminen. Ihr Beratungsumfang wird gemeinsam mit Ihnen nach ihren individuellen Bedürfnissen abgesprochen. Als Prämisse gilt dabei die Balance zwischen dem “Soviel wie nötig” und dem “Sowenig wie möglich” zu erhalten.
Das Zeitintervall zwischen den einzelnen Terminen liegt zu Beginn bei einer Woche und wird je nach Notwendigkeit im Beratungsprozess nach Absprache ausgedehnt.
Die Dauer der Beratungsgespräche beträgt bei der Einzelberatung 50 Minuten, bei der Paarberatung 50 oder 90 Minuten (=Doppelstunde).
Therapiedauer
Die Zeitkontingente für Psychotherapie sind festgelegt. Nach fünf probatorischen Sitzungen, die zur Indikationsprüfung dienen, kann eine Kurzzeittherapie mit bis zu 25 Stunden erfolgen. Besteht Bedarf für eine längere Therapie, kann eine Langzeittherapie erfolgen. Die Höchstgrenzen für Langzeittherapien sind bei Erwachsenen bei bis zu 45 Stunden.
Schweigepflicht
Ihre persönlichen Daten sowie sämtliche Inhalte der Beratung unterliegen der Schweigepflicht.
Konditionen
Erstgespräch: nach Gebührenordnung für Psychotherapeuten
Einzelberatung:
nach Gebührenordnung für Psychotherapeuten
Coaching: 50 Minuten — 120,- EUR
Telefoncoaching: 50 Minuten — 120,- EUR, jede weitere angefangene Viertelstunde 40,- EUR
Paarberatung: Preise auf Anfrage
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie diesen spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Andernfalls muss ich Ihnen den Termin in Rechnung stellen.
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Privat Versicherte:
Eine Abrechnung mit den privaten Krankenkassen erfolgt von mir nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten.